Trump hatte das Einreiseverbot in seiner ersten Form im Jahr 2017 nur eine Woche nach seinem Amtsantritt verhängt. Betroffen waren vor allem Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit wie der Iran, der Jemen, Libyen, Syrien und Somalia. Trump löste damals mit dem Schritt weltweit Entsetzen aus. Es kam zu Chaos an etlichen Flughäfen und massiven Protesten.

In den vergangenen Jahren gab es zähe juristische Auseinandersetzungen rund um das Einreiseverbot. Trumps Regierung überarbeitete die Regelungen mehrfach und fügte weitere Länder hinzu. Immer wieder legten Gerichte die verschiedenen Versionen aber auf Eis. Im Juni 2018 erklärte der Supreme Court, das Oberste US-Gericht, die jüngste Version der Visa-Sperren schliesslich für verfassungsgemäss.

Trumps Regierung hatte argumentiert, in den betroffenen Ländern gebe es unter anderem keine ausreichenden Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern. Trump erklärte auch, er wolle mit der Massnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Die Gegner der Einreisesperre bezweifelten dagegen die Verfassungsmässigkeit des Schritts und warfen Trump vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Sie beklagten, das Einreiseverbot sei Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und führe dazu, dass Menschen aufgrund ihrer Religion diskriminiert würden.

Trump hatte in seiner Amtszeit generell einen besonders harten Kurs in der Migrationspolitik gefahren. Seine Regierung bemühte sich, die Einwanderung in die USA massiv zu erschweren und das Land zunehmend abzuschotten. Biden hat versprochen, in diesem Bereich diverse Regelungen aus Trumps Amtszeit zu kippen und einen anderen Weg einzuschlagen./jac/DP/stk

(AWP)