Weiterhin gelte für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müsse ein Tierarzt benachrichtigt werden, hiess es beim BLV weiter. Geflügelhaltende seien zudem angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen.

Die Seuchensituation im Zusammenhang mit der Vogelgrippe erfordere weiterhin Wachsamkeit, teilte das BLV mit. Krankheitsfälle kämen weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seien aber wie auch in der Schweiz rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel sinke, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht hätten. Wildvögel könnten aber möglicherweise unentdeckt Träger des Virus sein.

Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Wildvögel, unter anderem Möwen. Gemäss einer Übersichtskarte des BLV gab es vor allem in der Nähe des Zürichsees etliche Fundstellen. Auch am Bodensee sowie in der Nähe von Gewässern in Innerschweizer Kantonen gab es mehrere Vogelgrippefälle bei Wildtieren. Auch im Kanton Freiburg wurden Anfang März zwei Fälle gemeldet. Im Kanton Zürich waren derweil drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen, unter anderem ein Betrieb mit Legehennen.

Gegenwärtig kein Impfstoff verfügbar

Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit habe eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden können, teilte das BLV mit. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.

Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden müsse, hiess es beim BLV. Momentan stehe in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Die Impfung sei ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.

(AWP)