Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat als Ergänzung zu bereits bestehenden Massnahmen eine dringliche Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) beschlossen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mitteilte. Dies solle die Arzneimittelversorgung in einer Mangellage verbessern und eine angemessene Patientenbehandlung gewährleisten. Die Änderungen treten gemäss Mitteilung nächste Woche in Kraft.

Entsteht ein Engpass bei einem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Arzneimittel, können die Apotheken aus einem Arzneimittel der SL oder dessen Wirkstoff hergestellte Magistralrezepturen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnen. Diese Option ist auch vorgesehen, wenn eine andere Form oder Dosierung eines Arzneimittels der SL nötig ist, beispielsweise bei der Herstellung eines Kindersirups anstelle von Tabletten.

Zudem wird die Vergütung der Teilmengenabgabe geregelt. Seit einem Monat können Apotheken oder Ärztinnen und Ärzte gewisse Medikamente in Teilmengen abgeben, wenn die Originalpackungen nicht mehr erhältlich sind. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) aktualisiert diese Liste monatlich, je nach festgestellter Mangellage.

Taskforce eingesetzt

Nachdem der BWL-Bereich Heilmittel die Versorgungssituation bei Arzneimitteln als "problematisch" eingeschätzt hatte, wurde Ende Januar vorübergehend die Taskforce "Engpass Medikamente" eingesetzt. Gleichzeitig vermeldete das BAG verschiedene Massnahmen, um die Medikamentenversorgung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen.

Der Apothekerverband Pharmasuisse unterstützte die kurzfristigen und rasch wirksamen Massnahmen grundsätzlich. Diese bedeuteten aber einen täglichen Mehraufwand für die Apotheken, dessen Vergütung den Mehraufwand nicht decke, schrieb Pharmasuisse vor Monatsfrist. Die nun getroffenen Entscheide des Bundes sollen diesen Missstand beseitigen.

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(AWP)