Weitere Angaben zum Fall oder zum betroffenen Leistungserbringer machte das BAG nicht. Das Amt verlangt die Rückzahlung von Rechnungen, die im Zusammenhang mit Testkosten mutmasslich zu Unrecht gestellt worden seien, hiess es. Die Verfügung dazu war zuletzt noch nicht rechtskräftig.

In einem anderen Fall leitete die Behörde strafrechtliche Schritte ein. Gegen wen, gab sie nicht bekannt. Auch in dem Fall geht es um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten.

Während der Corona-Pandemie hatten Testzentren teils falsch oder doppelt abgerechnet. Die Finanzkontrolle rügte im September den Bund, er habe zu wenig gegen den Missbrauch unternommen. 2020 und 2021 finanzierte der Bund Testkosten im Umfang von 2,7 Milliarden Franken. Er übernahm die Kosten, abgerechnet wurde über die Krankenkasse.

Zu viel für Patienten-Gespräche berechnet

Das BAG bildete den Angaben zufolge ein Team, das Verdachtsfälle evaluieren und zu Unrecht bezahltes Geld zurückfordern soll. Alle Verdachtsfälle würden ausgewertet, versicherte das BAG. Da die Covid-19-Tests vom Bund bezahlt würden, setze man sich entschieden dafür ein, dass den Steuerzahlerinnen und -zahlern in diesem Bereich kein finanzieller Schaden entstehe.

Die Bundesbehörde führte unter anderem Querschnittsanalysen über die Leistungserbringer durch. Dabei stiess sie auf Auffälligkeiten in gewissen Bereichen. Daraus erfolgte unter anderem eine vertiefte Überprüfung bei einer "sehr kleinen Anzahl" an Leistungserbringern. Diese hatten demnach überproportional hohe Anteile für "ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche" in Rechnung gestellt.

In den letzten Jahren machten Medien Fälle von falsch abgerechneten Corona-Tests publik. Demnach berichteten tausende Versicherte von Covid-19-Tests auf ihren Krankenkassen-Abrechnungen, die sie nie gemacht hätten.

Der Bundesrat erklärte im vergangenen November, dass es mehrere potenzielle Missbrauchsfälle gebe. Dazu gehörten etwa mögliche doppelte Abrechnungen von Tests oder Abrechnungen von nie durchgeführten Tests. Eine Schadenssumme konnte die Regierung damals nicht nennen.

(AWP)