Blatter sei des Betrugs, allenfalls der Veruntreuung oder der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung schuldig zu sprechen, erklärte Bundesstaatsanwalt Thomas Hildbrand am Mittwoch vor Bundesstrafgericht. Platini beschuldigte er der gleichen Delikte.

Bei beiden Angeklagten sei "nicht den Hauch von Reue" auszumachen, hielt Hildbrand fest. "Blatter und Platini konnten sich frei für oder gegen das Recht entscheiden." Sie hätten sich "ohne triftigen Grund" für das Unrecht entschieden, fuhr Hildbrand fort. Das Absprechen der beiden zeuge von einer "nicht unbeachtlichen kriminellen Energie".

(AWP)