Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kindergärten und Altersheimen könnten zwar durchaus "ideelle Emissionen" haben, also störend wirken. Deshalb könnten Beschränkungen bei solchen Standorten durchaus gerechtfertigt sein, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil.

Beim Fall der geplanten Dübendorfer Handyantenne neben dem Lycée Français de Zurich sieht das Bundesgericht jedoch keine solche Beschränkung angezeigt. Die Grenzwerte würden eingehalten. Für Kinder gebe es bundesrechtlich zudem keinen stärkeren Schutz vor nichtionisierender Strahlung als für Erwachsene.

Salt kann die Antenne somit definitiv bauen. Die Schule muss dafür, weil sie den Prozess verloren hat, die Gerichtskosten tragen. Zuvor hatten bereits die Stadt Dübendorf sowie das Verwaltungsgericht zugunsten des Mobilfunkanbieters entschieden.

Die französische Schule mit rund 1000 Kindern hatte verlangt, die Antenne weiter weg von ihrem Standort zu bauen. Die 50 Meter seien definitiv zu nah. Dafür lancierten besorgte Eltern auch eine Petition, die von knapp 1500 Personen unterschrieben wurde. Auf den Rechtsstreit hatte die Petition aber keinen Einfluss.

(Urteil 1C_399/2021)

(AWP)