Die heute 72-jährige Deutsche hatte mit fiktiven Maschinenverkäufen Millionen ergaunert. Sie wurde im August 2021 vom Bundesstrafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs, Misswirtschaft und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt.

Allein der Skandifinanz entstand ein Schaden von rund 134 Millionen Euro, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Bei der nun zugesprochenen Schadensersatzzahlung handelt es sich also nur um einen Bruchteil.

Das Bundesgericht hat alle Rügen der Deutschen abgewiesen, soweit sie überhaupt ausreichend begründet waren. Die Frau kritisierte unter anderem, dass ihre Rolle innerhalb der Fera nicht die der Geschäftsführerin gewesen sei. Tatsächlich war sie im Handelsregister nicht als solche eingetragen. Sie zog jedoch die Fäden in der Firma und hatte damit faktische Organfunktion.

Schaden von 300 Millionen Franken

Die Verurteilte fälschte von 2002 bis 2010 unzählige Urkunden und täuschte damit Scheingeschäfte vor, um von Banken Kredite in Millionenhöhe zu erhalten. Beurkundet wurde der Verkauf von Maschinen, welche de facto nie verkauft wurden.

Die Delikte vor dem 31. August 2006 waren zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils verjährt. Die Deliktsumme wurde vom Bundesstrafgericht gleichwohl auf mehr als 300 Millionen Franken beziffert. Der Eidgenossenschaft muss die Frau gemäss Strafurteil eine Ersatzforderung von rund 210'000 Franken leisten.

(Urteil 4A-230/2022 vom 27.10.2022)

(AWP)