Im August 2021 beantragten die Unternehmen Salamander Trust und Crossland Limited bei der Bundesanwaltschaft (BA) die Freigabe eines Betrags von 150'000 Franken auf ihren Konten bei der Bank Julius Bär. Die Bundesanwaltschaft gab einen Teil des Geldes frei, nicht jedoch die Beträge für die Begleichung zweier Rechnungen über rund 16'000 Franken im Namen einer Finanzberatungsfirma und einer Rechnung über Anwaltshonorare von rund 1300 Franken.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Ablehnung der Bundesanwaltschaft bezüglich dieser drei Rechnungen bestätigt. Es schreibt, dass eine der Firmen über ein Konto verfüge, das mit drei Millionen US-Dollar bei der Bank of Lebanon geäufnet worden sei. Eine illegale Herkunft dieser Gelder sei nicht nachgewiesen worden. Unter diesen Umständen könnten die Beschwerdeführerinnen nicht behaupten, dass sie finanziell nicht in der Lage wären, sich zu verteidigen.

Ende Oktober 2020 eröffnete die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung gegen Riad und dessen Bruder Raja Salameh wegen des Verdachts auf schwere Geldwäscherei. Sie sind die Berechtigten der Konten. Riad Salameh wird vorgeworfen, in seiner Funktion als Gouverneur der Banque du Liban Geld gewaschen zu haben, das zum Schaden der Bank veruntreut wurde. Dabei soll er mit Unterstützung seines Bruders gehandelt haben. Riad Salameh bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. (Urteil 1B_528/2022 vom 3.4.2023)

(AWP)