Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid der Genfer Justiz aufgehoben. Diese hatte weitere Abklärungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen an die Bank Julius Bär gefordert.

Die Bank hätte nach einer Anfrage der Basler Behörden im Jahr 2006 den ungewöhnlichen Charakter der Transaktionen auf den von Ambros Baumann eröffneten Konten erkennen müssen, entschieden die Genfer Richter.

Das Bundesgericht hat nun aber festgehalten, dass keine rechtswidrige Handlung vorliege, die eine Haftung der Bank gegenüber den Geschädigten begründe. Den Mitarbeitern könne keine deliktische Absicht vorgeworfen werden.

(AWP)