Claude Ammann, Mediensprecher des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbandes, bestätigt und bedauert den Entscheid. Die Branche habe mit der Klage versucht Gerechtigkeit zu erlangen, da die verschiedenen Branchen während der Corona-Zeit unterschiedlich behandelt worden seien.

Das beschwerdeführende Fitnesszentrum machte vor Bundesgericht geltend, dass sich das Geschäftsergebnis aufgrund der verordneten Schliessung für das Jahr 2020 verschlechtert habe. Es klagte deshalb auf Schadenersatz von rund 260'000 Franken, wie Radio SRF am Donnerstag berichtete.

(AWP)