Claude Ammann, Mediensprecher des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbandes, bestätigt und bedauert den Entscheid. Die Branche habe mit der Klage versucht Gerechtigkeit zu erlangen, da die verschiedenen Branchen während der Corona-Zeit unterschiedlich behandelt worden seien.

Das beschwerdeführende Fitnesszentrum machte vor Bundesgericht geltend, dass sich das Geschäftsergebnis aufgrund der verordneten Schliessung für das Jahr 2020 verschlechtert habe. Es klagte deshalb auf Schadenersatz von rund 260'000 Franken, wie Radio SRF am Donnerstag berichtete.

Bundesrat lehnte ab

Der Betrieb argumentierte, dass die Schliessungen widerrechtlich erfolgt seien. Der Bundesrat wies das Schadenersatzbegehren Ende Juni 2021 ab. Darauf hin gelangte das vom Verband unterstützte Fitnesszentrum ans Bundesgericht, das am Donnerstag eine öffentliche mündliche Hauptverhandlung abhielt.

Ammann erklärte auf Anfrage weiter, dass die Fitnesszentren im Vergleich zu anderen Branchen mit zusätzlichen Problemen konfrontiert worden seien. So hätten Kunden beispielsweise für die Zeit der Schliessung der Zentren Zeitgutschriften verlangt. Rechtlich sei klar gewesen, dass diese nicht geschuldet seien. Aber Kunden kündigten in solchen Fällen.

Das Bundesgericht eröffnete das Urteil am Donnerstag mündlich. Die schriftliche Begründung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

(AWP)