Die Bestimmungen zur Beschleunigung sollten nach Auffassung des Bundesrats nicht nur für die Baubewilligungen, sondern auch für allfällige damit zusammenhängende Bewilligungen in der Kompetenz der Kantone gelten. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Auf diese Weise könnten unterschiedliche Rechtswege und parallele Verfahren verhindert werden, hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Vorlage aus dem Parlament fest. Bei den allfälligen damit zusammenhängenden Bewilligungen denkt die Landesregierung etwa an gewässerschutzrechtliche Bewilligungen.

Nach Angaben des Bundesrats könnten von der Vorlage schweizweit sechs Projekte mit insgesamt 39 Windenergieanlagen profitieren. Diese würden um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte könnten jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern. Sie stehen zurzeit im Bewilligungsverfahren. Es sei "unerlässlich", die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Einsprachen einschränken

Ende Januar hatte die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen vorgestellt und dem Bundesrat zur Stellungnahme geschickt. Sie will damit Einsprachemöglichkeiten gegen Baubewilligungen einschränken.

Wenn die Schweiz ihre Windkraft-Energieproduktion offensiv ausbauen wolle, müsse das heute "äusserst langwierige und komplexe" Baubewilligungsverfahren vereinfacht werden. Heute erfordere der Bau von grösseren Windenergieanlagen einen Richtplaneintrag, eine spezifische Nutzungsplanung und in vielen Kantonen zudem eine Baubewilligung, schrieb die Kommission. Gegen die Nutzungsplanung und die Baubewilligung stehe der Rechtsweg bis an das Bundesgericht offen.

Die Vorlage sieht nun vor, dass die Baubewilligung für Windkraftprojekte im nationalen Interesse künftig durch den Kanton erteilt wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann dann nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden.

Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Die Gerichte entscheiden nach Möglichkeit zügig, ohne die Fälle zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dieses gestraffte Verfahren kommt so lange zur Anwendung, bis ein Produktionszubau von einer Terawattstunde pro Jahr erreicht ist. Danach gelten wieder die ordentlichen Verfahren.

Der Gesetzesentwurf orientiert sich an der Solaroffensive der eidgenössischen Räte. Mit dieser Anpassung der Energie- und Energieförderungsverordnung will das Parlament vor allem die Bewilligung von Fotovoltaik-Grossanlagen erleichtern.

Trift-Projekt nicht mehr dabei

Ursprünglich wollte die Urek-N ins Windpark-Gesetzesprojekt auch Erleichterungen für das Wasserkraftprojekt Trift am Sustenpass packen. Die Urek-N entfernte dieses Staudammprojekt aber wieder, weil das Thema Wasserkraft umfassend in der laufenden Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes behandelt werde.

Bereits in der kommenden Woche beschäftigt sich der Nationalrat mit dem Entwurf des dringlichen Gesetzes.

(AWP)