Konkret soll die inländische Wirtschaft insbesondere vor schädlichen Übernahmen durch staatliche oder staatsnahe Akteure geschützt werden. Für die Durchführung der Investitionsprüfung soll das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) zuständig sein. Bei Uneinigkeit unter den beteiligten Verwaltungseinheiten soll der Bundesrat über eine Genehmigung befinden.
Die Landesregierung selbst bleibt skeptisch und spricht sich vor allem aus Kosten-Nutzen-Gründen gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus.
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(AWP)