Zur Motion von Christian Dandrès (SP/GE) mit dieser Forderung beantragt der Bundesrat ein Nein. Die heutigen Vorschriften würden den Interessen von Mietern und Vermietern gerecht, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.
Gemäss Obligationenrecht können Mietwohnungen mit einer Frist von mindestens drei Monaten auf einen vertraglich festgelegten oder ortsüblichen Termin gekündigt werden. Dandrès fordert in seiner von sechs Ratsmitgliedern des rot-grünen Lagers mitunterzeichneten Motion eine Lockerung in Regionen mit Wohnungsmangel.
Aufwendige Suche
Die Suche nach Nachmietern sei mit Arbeit verbunden, machte Dandrès geltend. Ändere der Vermieter die Vertragsbedingungen, zögen sich vorgeschlagene Bewerber oder Bewerberinnen zurück. Die Ausziehenden müssten dann nachweisen, dass der Bewerber oder die Bewerberin die Wohnung zu den gleichen Konditionen genommen hätte.
In Regionen mit Wohnungsmangel würden Wohnungen fast immer für einen höheren Preis oder an Dritte vermietet, schrieb Dandrès, und es komme vor, dass vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber nicht berücksichtigt würden. Vermieterinnen und Vermieter könnten ohne grossen Aufwand selbst Ersatzmieter oder Ersatzmieterinnen finden.
Der Bundesrat hält dagegen, dass die Suche nach Nachmietern in Gegenden mit wenig freien Wohnungen nicht schwierig sei und die vorgeschlagene Personen in vielen Fällen vom Vermieter akzeptiert würden. Gerade private Vermieter hätten zudem nicht immer Interesse, andere Mieter zu suchen, um mehr Ertrag zu erhalten.
Viele Wohnungen würden daher zu den bisherigen Konditionen weitervermietet. Das wirke sich mässigend auf die Mietpreise aus, schreibt der Bundesrat. Würden Vermieter hingegen gezwungen, selber eine Nachfolge zu suchen, sei es gerade bei Wohnungsmangel wahrscheinlich, dass er die Miete erhöhe.
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(AWP)