Der Bundesrat stütze sich bei seiner Empfehlung auf die Ergebnisse zweier externer Studien, teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mit. Damit bestätige die Regierung ihre Auffassung, die sie bereits im Rahmen der Aktienrechtsrevision vertreten habe.

Der Bundesrat hatte die Auswirkungen einer Einführung von Loyalitätsaktien im Auftrag des Parlaments untersuchen lassen. Die Aktienkategorie würde denjenigen Aktionären, die während mehr als zwei Jahren in einem Unternehmen stimmberechtigt sind, gewisse Vorteile einräumen.

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(AWP)