Der Bundesrat hat am Mittwoch die vom Parlament verlangte Corona-Nothilfe für Medien konkretisiert. Das Massnahmenbündel umfasst alle Mediengattungen. Die befristete Soforthilfe zugunsten der Medien wird in zwei Notverordnungen geregelt.

Eine über die Befristung von sechs Monaten hinausgehende Unterstützung der indirekten Presseförderung und der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, wie von einer Motion verlangt, wird zu gegebener Zeit geprüft, wie der Bundesrat schreibt.

Mit dem Notpaket soll laut dem Bundesrat der regionale Service public schweizweit gesichert werden. Die Coronavirus-Pandemie verschärft die strukturelle Krise der Medien, die seit Jahren zu beobachten ist. Ihre Werbeeinnahmen sind drastisch gesunken.

Bis auf den letzten Franken geregelt

Das Parlament hat vor diesem Hintergrund in der abgelaufenen Sommersession eine finanzielle Soforthilfe im Umfang von 57,5 Millionen Franken verlangt. Der Bundesrat hat den Auftrag nun "im Rahmen seiner Möglichkeiten" umgesetzt, wie er schreibt.

In einer ersten Verordnung werden private Radio- und Fernsehveranstalter mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Hierzu werden ausserordentliche, einmalige Beiträge zugesprochen: Kommerzielle Lokalradios mit einer UKW-Funkkonzession, die in einem vom Bundesrat definierten Versorgungsgebiet tätig sind, erhalten je 487'128 Franken. Je 145'132 Franken pro Veranstalter entfallen auf die komplementären nicht gewinnorientierten Lokalradios.

Bund zahlt Keystone-SDA-Abo

Die Fernsehveranstalter in den Versorgungsgebieten sowie TV-Stationen mit regionalen Informationsleistungen, hoher Publikumsreichweite und einem jährlichen Betriebsaufwand von mehr als einer Million Franken erhalten 901'327 Franken pro Veranstalter.

Der Bund übernimmt ausserdem sechs Monate lang die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dafür stehen maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung, die ebenfalls der Radio- und Fernsehabgabe entnommen werden.

Kostenlose Zustellung von Zeitungen

Im Printbereich wird der Parlamentsauftrag mit einer weiteren Notverordnung des Bundesrats umgesetzt. Sie sieht einen Ausbau der heutigen indirekten Presseförderung vor. Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 während sechs Monaten im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Für diese Massnahme ist ein Betrag von 12,5 Millionen Franken aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorgesehen.

Weiter beteiligt sich der Bund ab dem 1. Juni 2020 vorübergehend an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Diese Titel sind gemäss der geltenden Regelung nicht förderberechtigt. Sie sollen vorübergehend ebenfalls von einer Zustellermässigung in Höhe der heutigen regulären Ermässigung von 27 Rappen pro Exemplar profitieren. Für diese Massnahme können maximal 5 Millionen Franken verwendet werden.

Keine Dividenden im laufenden Jahr

In beiden Fällen ist der Anspruch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten. Ansonsten müssen die zu Unrecht bezogenen Beiträge dem Bund zurückerstattet werden.

Ähnliche Bedingungen gelten für Sportvereine und -ligen sowie für alle Bezüger von vom Bund verbürgten Covid-19-Krediten. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, dürfen dagegen weiterhin Dividenden ausschütten. Ein Dividendenverbot war kürzlich im Ständerat deutlich gescheitert.

(AWP)