Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Bereich nachhaltige Finanzen gestärkt werden, wie es in einer Mitteilung vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) vom Mittwoch heisst. Bereits im Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), zusammen mit anderen Departementen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen zu erarbeiten.
Nun habe der Bundesrat dem EFD den Auftrag erteilt bis im Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen. Dabei sollen folgende Eckdaten gelten: Publikumsgesellschaften wie Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden und mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme bzw. mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sollen verpflichtet werden über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.
Die öffentliche Berichterstattung soll einerseits das finanzielle Risiko eines Unternehmens im Bereich klimarelevante Tätigkeiten und anderseits die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt offenlegen. Diese sogenannte "doppelte Wesentlichkeit" entspreche auch dem Vorgehen der Europäischen Union, heisst es dazu.
sta/cf
(AWP)