Dass er die Initiative ohne Gegenvorschlag ablehnt, hatte der Bundesrat bereits im November entschieden. Am Mittwoch hat er nun seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die SVP will mit der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative) festlegen, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen.
Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, müsste die Schweiz neu verhandeln und nötigenfalls kündigen. Für das Bundesgericht sollen zudem nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden. Das trifft zum Beispiel auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht zu.
MEHR UNKLARHEIT STATT KLÄRUNG
Die Selbstbestimmungsinitiative verspreche eine Klärung des Verhältnisses zwischen Schweizer Recht und völkerrechtlichen Verträgen, schreibt der Bundesrat. Sie könne diesen Anspruch jedoch nicht einlösen. Vielmehr weise sie zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten auf. Das hätte bei einem Ja zur Folge, dass wichtige Fragen zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht von den Gerichten zu entscheiden wären.
Klar ist für den Bundesrat, dass die Initiative die internationalen Verpflichtungen der Schweiz fortwährend infrage stellen würde. Mit der Anpassungs- und Kündigungspflicht schwäche die Initiative die Verlässlichkeit und Stabilität der Schweiz, argumentiert er. Auch setze sie Rechts und Planungssicherheit für den Unternehmensstandort aufs Spiel.
WARNUNG VOR GEGENMASSNAHMEN
Die Schweiz würde sich der Gefahr aussetzen, für die Nichterfüllung eines Vertrags zur Verantwortung gezogen zu werden. Es drohten Gegenmassnahmen der Vertragspartner, warnt der Bundesrat.
Für die Schweiz wäre es auch schwierig, von ihren Partnern eine Vertragserfüllung einzufordern, wenn sie selbst sich in der Verfassung vorbehalte, von bestimmten Verträgen abzuweichen. Wo es aber an verbindlichen Regeln fehle, drohe das Rechts des Stärkeren, gibt der Bundesrat zu bedenken. Als Kleinstaat habe die Schweiz ein besonderes Interesse an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen.
AUSSCHLUSS AUS DEM EUROPARAT
Eine Annahme der Initiative könnte laut dem Bundesrat ferner dazu führen, dass die Schweiz Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andauernd und systematisch nicht mehr anwenden könnte.
Auf lange Sicht könnte die Schweiz deshalb aus dem Europarat ausgeschlossen werden, was einer Kündigung der EMRK gleichkomme und beide schwächen würde. Europarat und EMRK seien wichtige Instrumente zur Förderung von Rechtsstaat, Demokratie, Sicherheit und Frieden in ganz Europa, hält der Bundesrat fest. "Daran hat die Schweiz ein existenzielles Interesse."
SYSTEMATISCHER VERTRAGSBRUCH
Die Initiative schränke ausserdem den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung von Verfassungsbestimmungen ein, die mit dem Völkerrecht kollidierten. Und sie verkenne, dass auch der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags einen Akt nationaler Souveränität darstelle.
Mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde sich die Schweiz einer Regelung unterwerfen, die den Vertragsbruch in Kauf nehme. Der Bundesrat könne die Initiative deshalb weder im Ansatz noch in ihren Lösungsvorschlägen unterstützen, schreibt er.
(AWP)