Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz bisher angewandten Marktbeherrschungstest und dem neu vorgesehenen Siec-Test (Significant Impediment to Effective Competition-Test) liegt in der Höhe der Eingriffshürde. Mit dem Siec-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer "erheblichen" Behinderung des Wettbewerbs führen. Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich, wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb "vollständig" beseitigt wird. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. März 2022.

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(AWP)