Er will für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb eine alternative Abgabe zur Mineralölsteuer einführen. Am Mittwoch beauftragte er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bis Ende 2023 ein entsprechendes Gesetzespaket auszuarbeiten.

Um das Klimaziel, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, zu erreichen, werde der Fahrzeugbestand in Zukunft überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestehen müssen, schrieb der Bundesrat. Dadurch sinken die Einnahmen durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag, welche Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur zum Teil finanzieren. Die neue Ersatzabgabe solle eine nachhaltige Finanzierung ermöglichen, hiess es.

Voraussichtlich bis 2030 in Kraft

Der Bundesrat hat bereits die Eckwerte der Ersatzabgabe definiert. So soll sie sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Das entspricht dem System für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Wie die Abgabe erhoben werden soll, ist noch offen.

Die Abgabe bedingt eine Verfassungsänderung und wird voraussichtlich bis 2030 in Kraft treten. Nicht betroffen davon sind Benzin- und Dieselfahrzeuge. Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag bleiben unverändert.

Finanziert werden Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurzeit durch die Mineralölsteuer, den Mineralölsteuerzuschlag, die Automobilsteuer, die Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe.

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(AWP)