Diese Vorentscheide hat die Regierung am Mittwoch getroffen. Mit den Massnahmen solle ein ausgeglichener Voranschlag 2024 resultieren, der mit der Schuldenbremse konform sei.
Insgesamt geht es um zwei Milliarden Franken, die im kommenden Jahr ausgeglichen werden müssen - in erster Linie, weil das Parlament neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben beschlossen hat. Diese belasten den Finanzplan auch mittelfristig stark.
Armeebudget weniger stark erhöhen
Das Bereinigungskonzept des Bundesrats sieht nun als ersten Schritt verschiedene Massnahmen im Voranschlag 2024 vor. Dabei will die Regierung vor allem auf der Ausgabenseite ansetzen.
Der Pflichtbeitrag von 600 Millionen Franken, der für eine Assoziierung an das europäische Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" notwendig gewesen wäre, soll ab 2024 nicht mehr budgetiert werden. Stattdessen werden Gelder für Auffangmassnahmen vorgesehen. Der Forschung soll kein Geld entzogen werden.
Weiter sollen die Armeeausgaben in den kommenden Jahren langsamer wachsen als vorgesehen. Für das Jahr 2024 sieht der Bundesrat ein Armeebudget von gut 5,6 Milliarden Franken vor. Für die Finanzplanjahre 2025-2026 plant der Bundesrat ein reales Wachstum von 3 Prozent pro Jahr. Dies sei mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum aktuellen Wachstum. Wichtige beschaffungsreife Vorhaben könnten damit finanziert werden.
Alle müssen Beitrag leisten
Zudem will der Bundesrat Sparvorgaben in Höhe von voraussichtlich 1 bis 2 Prozent der schwach gebundenen Ausgaben an sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei erteilen. Damit sollen 200 bis 500 Millionen Franken eingespart werden. Die Armee wäre davon ausgenommen.
Im Migrationsbereich will der Bundesrat bis zu 500 Millionen Franken als ausserordentliche Ausgaben deklarieren, um das ordentliche Budget nicht noch mehr zu belasten. Er begründet diesen Schritt mit dem Krieg in der Ukraine. Seither suchen zehntausende Menschen Schutz in der Schweiz und beantragen den Status S.
Schliesslich sind auch Mehreinnahmen vorgesehen, wie der Bundesrat schreibt. So möchte er die Elektrofahrzeuge ab 2024 der Automobilsteuer unterstellen. Die Vernehmlassung zur dafür nötigenVerordnungsänderung soll im Frühjahr 2023 eröffnet werden. Es geht hierbei um rund 200 Millionen Franken an Einnahmen.
Appell ans Parlament
An der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024 hält der Bundesrat fest. Das hat Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken zur Folge. Die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen hatte die Regierung bereits vor Jahresfrist beschlossen.
Der Bundesrat wird die Einzelheiten zum Budget 2024 im Februar und März festlegen. Neue Einnahmen- und Ausgaben würden Ende Januar vorliegen.
Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben auch noch in diesem Quartal die Diskussion über die Finanzplanjahre 2025-2027 aufnehmen. Er appelliert auch an das Parlament, in der Ausgabenpolitik Zurückhaltung zu üben, um die Defizite nicht weiter anschwellen zu lassen.
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(AWP)