Die Verordnung regelt die Schaffung einer Stromreserve, die als Absicherung gegen ausserordentliche Knappheiten dient, die am ehesten im Winter bis Frühling auftreten können. Seit Oktober ist bereits eine Verordnung in Kraft, welche die Wasserkraftreserve regelt. Diese Verordnung werde nun zur Winterreserveverordnung erweitert, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll so rasch als möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden. Die Kosten werden zwischen 2023 bis April 2026 auf rund zwei Milliarden Franken geschätzt. Darin inbegriffen sind die bestehenden Reservekraftwerke Birr und Cornaux, die Wasserkraftreserve sowie die Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungsanlagen.

Prüfen will der Bundesrat zudem noch eine Verbrauchsreserve. Der Bundesrat begründete den Entscheid damit, dass verschiedene Teilnehmende der Vernehmlassung auch Massnahmen auf der Nachfrageseite gefordert hätten. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November. Eingegangen sind über 80 Stellungnahmen.

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(AWP)