Die Verordnung regelt die Schaffung einer Stromreserve, die als Absicherung gegen ausserordentliche Knappheiten dient, die am ehesten im Winter bis Frühling auftreten können. Seit Oktober ist bereits eine Verordnung in Kraft, welche die Wasserkraftreserve regelt. Diese Verordnung werde nun zur Winterreserveverordnung erweitert, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll so rasch als möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden. Die Kosten werden zwischen 2023 bis April 2026 auf rund zwei Milliarden Franken geschätzt. Darin inbegriffen sind die bestehenden Reservekraftwerke Birr und Cornaux, die Wasserkraftreserve sowie die Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungsanlagen.

Für die neuen Reservekraftwerke soll es ab kommendem Frühling Ausschreibungen geben. Ziel ist, die geeignetsten Standorte und Betreiber zu finden mit den Leistungen im möglichst günstigsten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Verbrauchsreserve ab nächstem Winter

Der Bundesrat will zudem, dass grosse Verbraucher gegen Abgeltung zu gezielten Einsparungen verpflichtet werden können. Er will deshalb die sogenannte Verbrauchsreserve prüfen und hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten. Dieses soll im Frühling vorliegen.

Je nach Resultat der Arbeiten werde diese Reserve dann in die Verordnung integriert, heisst es von Seiten des Bundesrats. Die Reserve soll bereits ab dem Winter 2023/2024 eingesetzt werden können.

Der Bundesrat begründete den Entscheid damit, dass verschiedene Teilnehmende der Vernehmlassung auch Massnahmen auf der Nachfrageseite gefordert hätten. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November. Eingegangen sind über 80 Stellungnahmen.

Grundlage der Winterreserveverordnung ist das "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom), das ab 2025 eine Reservekraftwerksleistung von 1000 Megawatt (MW) vorsieht.

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(AWP)