Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.
Die Härtefallregelung kommt bei Unternehmen zum Tragen, die zusätzlich zu den anderen Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind. Gemäss dem Vorschlag des Parlaments und des Bundesrats gilt ein Unternehmen als Härtefall, das verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. "Wenn die Voraussetzungen sich ändern sollten, wäre der Bundesrat bereit, das Gesetz mit einem dringlichen Verfahren anzupassen", sagte Maurer. Es sei nun erst einmal darum gegangen, möglichst schnell zu handeln.
Mehr Geld notwendig
Der Bundesbeitrag wurde im Verordnungsentwurf auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt. In Anbetracht der im Raum stehenden Forderungen sei das sicher zu wenig, sagte Maurer. "Die Zahl muss überarbeitet werden."
Auch die Frage, welche Branchen von der Regelung profitieren sollen, ist laut Maurer noch nicht restlos geklärt. Im Covid-Gesetz ist von Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schaustellern, Dienstleistern der Reisebranche sowie touristischen Betrieben die Rede.
"Die Schwierigkeit der vorliegenden Verordnung besteht darin, dass diese im Oktober erarbeitet worden ist", sagte Maurer. Nun habe eine heftige zweite Corona-Welle die Schweiz erfasst. Anpassungen seien deshalb wohl notwendig.
Rückwirkend auf Ende September
Klar ist laut dem Bundesrat, dass die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Es stehe ihnen frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder À-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen, sagte Maurer. Letztere sind auf maximal 10 Prozent des Umsatzes 2019, höchstens aber auf 500'000 Franken pro Unternehmen beschränkt (davon 250'000 Franken vom Bund).
Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich zehn Tage. Die Regelung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Gestützt auf die Verordnung sollen Massnahmen der Kantone unterstützt werden können, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes am 25. September 2020 zugesichert oder ausbezahlt worden sind.
Finanzminister Maurer dämpfte aber sogleich die Erwartungen: "Die Härtefallregelung bedeutet nicht, dass jeder Betrieb mit Beiträgen rechnen kann." Der Bund könne "nicht einfach weitere Millionenbeiträge reinschiessen". Er stelle allen Kantonen einen Grundbetrag zur Verfügung. Wenn Härtefälle entstünden, müssten aber auch Kreditgeber und Eigentümer geradestehen und nicht immer der Steuerzahler, sagte Maurer. "Dieser ist nur die Reserve, wenn alle anderen Stricke reissen."
Langfristige Folgen
Maurer machte erneut auf die schwierige wirtschaftliche Situation aufmerksam. Man befinde sich in einer Krise, wie es sie in den vergangenen fünfzig Jahren nicht mehr gegeben habe. "Die Auswirkungen werden uns auch im nächsten Jahrzehnt noch beschäftigen." Es reiche nicht, ein Kerzlein anzuzünden und zu beten.
Der Bundesrat habe deshalb ein "stabiles Gerüst aufgebaut, damit die Kaufkraft erhalten bleibt". Maurer erwähnte die verschiedenen Finanzhilfen bei der Arbeitslosenversicherung, der Kurzarbeit sowie für Selbstständigerwerbende. Ob diese Instrumente noch ausgebaut werden müssen, werde geprüft.
Trotzdem würden zahlreiche Betriebe Konkurs anmelden müssen, sagte Maurer. Auch die Arbeitslosenzahl dürfte in den kommenden Monaten wieder steigen. Trotzdem sei ein flächendeckendes Kreditprogramm wie im Frühling nicht mehr angezeigt. "Wir haben keinen Lockdown mehr", sagte Maurer. Der Bund müsse sich nun auf die Härtefälle konzentrieren.
(AWP)