Das Abkommen enthält auch eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Mit diesem DBA erweitert die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen erstmals auf Ostafrika aus. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
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(AWP)