Der Bundesrat hat am Mittwoch die Zahlen zum Budget 2023 mit integriertem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegt. Für 2023 wird ein Überschuss von 0,3 Milliarden Franken veranschlagt. Die Corona-Ausgaben fielen grösstenteils weg und die wirtschaftliche Erholung lasse die Einnahmen steigen, schrieb die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV).

Trotz einem Finanzierungsdefizit von 900 Millionen Franken kann die Vorgabe der Schuldenbremse eingehalten werden; es bleibt ein Spielraum von 200 Millionen Franken.

Ausserordentliche Verrechnungen

In etwa ausgeglichen präsentiert sich das Budget auch, weil erwartete Globalpauschalen von 1,7 Milliarden Franken für Geflüchtete aus der Ukraine als ausserordentlich gemäss Schuldenbremse budgetiert werden. Für 2023 geht der Bundesrat von durchschnittlich 100'000 Personen mit Schutzstatus S aus.

Umgekehrt rechnet der Bundesrat auch mit ausserordentlichen Einnahmen. Es sind die Zusatzausschüttung der Nationalbank von 1,6 Milliarden Franken und eine Sonderdividende von 200 Millionen Franken aus dem Verkaufserlös für die Ruag International.

Grosse Projekte kosten

In den Jahren 2024 bis 2026 wird die Schuldenbremse wegen stark steigender Ausgaben aus heutiger Sicht nicht eingehalten, wie die Finanzverwaltung schreibt. Sie nennt als Gründe die Armee, die Überbrückungszahlungen wegen der fehlenden Assoziierung an Horizon Europe und der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Die Finanzverwaltung geht deshalb von einem Bereinigungsbedarf in Höhe von jeweils 1,1 bis 1,3 Milliarden Franken aus. Um diesen Betrag übersteigen die heute voraussichtlichen Defizite der drei Jahre die jeweils konjunkturell zulässigen Finanzierungsdefizite.

Höhere Belastungen aufgrund weiterer politischer Vorhaben seien dabei noch nicht eingerechnet, hielt die Finanzverwaltung fest. Sie nennt dabei die Individualbesteuerung, den Gegenvorschlag zur Prämieninitiative und die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Im zweiten Halbjahr will der Bundesrat den Haushalt in dem Sinn bereinigen, dass die Vorgaben der Schuldenbremse auch 2024 eingehalten werden können.

(AWP)