"Die zeitnahen Informationen des Verteidigungsdepartements (VBS) an den Bundesrat und die eingehende Auseinandersetzung mit dem Fall belegen, dass der Bundesrat die Situation ernst genommen hat und Klarheit schaffte", heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Als "kritisch" beurteilt der Bundesrat jedoch den Umstand, dass vor dem Amtsantritt von VBS-Chefin Viola Amherd kein Vorsteher des Departements von dieser Operation erfahren habe.
Bereits 1970 kauften der Auslandsnachrichtendienst Deutschlands BND und der US-Geheimdienst CIA die Zuger Firma Crypto AG. Der Kauf erfolgte heimlich über eine Stiftung in Liechtenstein. Die Firma war weltweit führend in der Produktion und im Verkauf von Chiffriergeräten.
Bei den verkauften Geräten hörten nun jeweils die USA und Deutschland mit. Über 130 Regierungen waren Kunden der Crypto AG. Die "sichere" Variante der Geräte erhielten nur wenige Staaten, zu ihnen zählte die Schweiz.
Strikte Geheimhaltung
Seit 1993 hatte der Strategische Nachrichtendienst (SND), eine Vorgängerorganisation des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), verlässliche Informationen über Crypto AG. Der Bundesrat wurde erst im Herbst 2019 über die Vorgänge informiert. In dem zwanzig Seiten umfassenden Bericht hält der Bundesrat nun fest, dass sich mehrere Departemente und der Gesamtbundesrat "intensiv" mit dem Fall Crypto AG befasst hätten.
Das Hauptproblem sei aus Sicht des Bundesrats nicht ein mangelhaftes Kontrollinstrumentarium auf Stufe VBS oder Bundesrat gewesen. Vielmehr sei die langjährige Operation "ein gut gehütetes Geheimnis eines kleinen Personenkreises" innerhalb der Leitung des SND und später des NDB geblieben und "damit der politischen Kontrolle entzogen worden".
Die GPDel hielt in ihrem Bericht fest, dass die Schweizer Behörden und der Bundesrat mitverantwortlich seien, dass die Auslandsgeheimdienste über die Chiffriergeräte haben spionieren können.
Zustimmung zu fast allen Empfehlungen
Zusammen mit dem Bericht formulierte die GPDel zwölf Empfehlungen. Der Bundesrat erklärt sich nun bereit, zehn dieser Empfehlungen vollständig oder soweit möglich umzusetzen.
Zwei der Empfehlungen lehnt der Bundesrat ab. Es handelt sich um die Empfehlung, dass der Bundesrat neue Instrumente schaffen solle, um im Falle einer Nachrichtendienstaffäre umgehend die notwendigen Informationen zu erhalten. Solange dies nicht gewährleistet ist, soll auf externe Abklärungsaufträge verzichtet werden.
Der Bundesrat hält fest, dass die heutige Rechtslage ausreichend sei und das Problem bei der Crypto AG nicht in den Strukturen, sondern in der strikten Geheimhaltung der Verantwortlichen gelegen habe.
Als "rechtlich und politisch problematisch" beurteilt der Bundesrat schliesslich die Empfehlung, dass bei einer Strafanzeige des Bundes im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung der GPDel, die Delegation vorgängig zu konsultieren ist.
Am 25. Februar 2020 erstattete das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Fall der Crypto-Affäre bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt. Es begründete die Anzeige mit einem möglichen Verstoss gegen das Güterkontrollrecht.
Die von der Empfehlung geforderte Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme würde faktisch auf eine - dem schweizerischen Strafprozessrecht bisher unbekannte - Vorprüfung gleichkommen, hält der Bundesrat fest.
mk/
(AWP)