Weiter wird die Eignerstrategie jeder verselbstständigten Einheit wie der Schweizerischen Post, der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), der Swisscom oder der Ruag alle acht Jahre systematisch überprüft, wie der Bundesrat mitteilte. Schliesslich müssen die Gebühren der Unternehmen für Dienstleistungen mit Monopolcharakter neu ebenfalls durch den Bundesrat genehmigt werden.
Der Bundesrat beschloss die Corporate-Governance-Grundsätze 2006. Unter anderem in Folge der Postauto-Affäre liess der Bundesrat bis Mitte 2019 die Steuerung der bundesnahen Unternehmen extern überprüfen.
Im Herbst 2017 entdeckte das Bundesamt für Verkehr (BAV), dass die Postauto AG über mehrere Jahre die Buchhaltung frisiert hatte. Die Tochterfirma der Schweizerischen Post buchte Erträge aus dem regionalen Personenverkehr um und schmälerte so ihren Gewinn. In der Folge erhielt Postauto rund 78 Millionen Franken zusätzliche Subventionen vom Bund.
Insgesamt kam die externe Analyse 2019 zu einem positiven Resultat. Allerdings wurden in dem Bericht nicht alle bundesnahen Betriebe, sondern einzig Swisscom, Post, SBB und Ruag behandelt. Mit einem Postulatsbericht hat der Bundesrats diese Lücke geschlossen und alle Unternehmen geprüft. Die drei am Mittwoch getroffenen Massnahmen sind eine Folge dieses Berichts.
Insgesamt werden 19 Unternehmen und Anstalten des Bundes durch die Corporate-Governance-Grundsätze gesteuert. Dazu zählen die SBB, aber auch der ETH-Bereich oder die Eidgenössische Exportrisikoversicherung SERV sowie Anstalten der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht wie die Finma oder das Ensi.
(AWP)