Die Automobilsteuer von 4 Prozent wird auf dem Importpreis der Fahrzeuge erhoben, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Mittwoch mitteilte. Der Endpreis des Fahrzeuges werde sich deshalb um weniger als 4 Prozent erhöhen, auch wenn die Steuer voll an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werde.

Elektroautos sind in der Schweiz seit der Einführung der Automobilsteuer 1997 von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat wollte damit Anreize schaffen für die Entwicklung der Elektromobilität. Dass mittlerweile immer mehr Elektroautos gekauft werden, lässt die Einnahmen aus der Automobilsteuer sinken.

Der Ertrag aus der Automobilsteuer geht an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. So gibt es die Verfassung vor.

(AWP)