Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" hatte sich im vergangenen Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Der Bundesrat behält nun die derzeit geltenden Anlagegrenzwerte bei, zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung.
Schritt für Schritt
5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes.
Der Bundesrat will deshalb nichts überstürzen. Er hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten, konkret, wie die Messung der Antennenstrahlung erfolgen soll.
Keine Sonderregel für 5G-Antennen
Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird, sind zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf deren Ergebnisse wird der Bund die Vollzugshilfe erarbeiten, wie der Bundesrat schreibt.
Bis diese vorlägen, seien adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit sei der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet.
Bundesrat priorisiert Aufgaben
Das Uvek soll zudem die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe vorgeschlagen hat. Deren Bericht war vor fünf Monaten veröffentlicht worden.
Priorität haben laut dem Bundesrat die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Zudem seien Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug, eine bessere Information der Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung vorgesehen.
Weiterer Ausbau verzögert sich
Die Arbeiten dürften noch eine Weile dauern. Das Uvek wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen weiteren Bericht vorlegen. Dieser soll die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze aufzeigen. Der Bericht soll laut dem Bundesrat "eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern".
Insgesamt will der Bundesrat mit seinen Entscheiden "eine weitere Verhärtung der politischen Auseinandersetzung verhindern", wie er schreibt. Ansonsten drohe eine Blockade, die für den weiteren Ausbau des 5G-Netzes in der Schweiz kontraproduktiv sei. Er halte leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als unverzichtbar.
(AWP)