Der Bundesrat würde bei anderen wichtigen Aufgaben zu Einsparungen führen, schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme zur Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Trete das Parlament auf die Vorlage ein, müssten sich die Kantone stärker engagieren, so der Bundesrat.

Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen. Dieses läuft Ende 2024 nach rund 22 Jahren aus. In der Frühjahrssession wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen.

Diese sieht vor, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ausserhalb der Familie übernehmen würde. Dann soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden.

(AWP)