Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung verzichtete die Landesregierung unter anderem auf die Einführung einer Erstberatungsstelle. An eine solche hätten sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch künftig wenden müssen.

Stattdessen schlägt der Bundesrat sogenannte Preismodelle vor - gesetzlich verankerte Vereinbarungen, die einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln und Therapien ermöglichen. Zudem soll die Koordination über die ganze Versorgungskette verbessert werden.

Weitere vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen sind die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Medikamenten, die elektronische Rechnungsübermittlung, faire Referenztarife für eine freie Spitalwahl sowie eine neue Regelung der Apothekenleistungen.

Umstrittene Massnahmen

Die Vorlage hat sich im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf stark verändert. Damals war neben der obligatorischen Erstberatungsstelle eine Art Kostendeckel der Schwerpunkt der Massnahmen. Bund und Kantone sollten jährlich festlegen, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Medikamenten.

Das Paket mit den damals insgesamt zehn Massnahmen sollte rund eine Milliarde Franken an Einsparungen bringen. Nun nennt die Landesregierung kein Sparziel mehr.

Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verabschiedet. Dazu gehörten ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem für Generika. Viele Ansätze dieses Paketes drohten jedoch zu scheitern. Das Parlament konzentrierte sich deshalb auf die Verabschiedung von weniger umstrittenen Massnahmen.

(AWP)