Eine Rechtsnorm, die die Voraussetzungen, die Grenzen und die Kontrolle von Gegengeschäften regelt, gibt es in der Schweiz bisher nicht. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass die Grundzüge von Gegengeschäften rechtlich verankert werden sollten.

Zu diesem Schluss kam er im vergangenen Mai nach einer Analyse des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse). Zuvor hatte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) die Kontrolle von Gegengeschäften in einem Bericht bemängelt.

Zu Kompensations- oder Offset-Geschäften kommt es, wenn der Bund im Ausland Rüstungsgüter bestellt. Die ausländischen Lieferanten müssen sich in der Regel zu Kompensationsgeschäften mit der Schweizer Industrie verpflichten.

Konkret will der Bundesrat die Grundzüge, wie die Schweiz mit Gegengeschäften umgeht, im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung, dem sogenannten Militärgesetz, verankern, wie er am Freitag mitteilte. Dieses biete sich an, da es unter anderem die Kompetenz zur Beschaffung von Armeematerial an den Bund delegiert.

Geregelt werden sollen die Organisation, Zuständigkeit und das Ziel von Gegengeschäften sowie ein diesbezüglicher sprachregionaler Verteilschlüssel. Definiert werden soll zudem, ab welchem finanziellen Schwellenwert und ab welchem Betrag Kompensationsverpflichtungen bei Rüstungsbeschaffungen durchgeführt werden. Weiter soll dem Bundesrat ermöglicht werden, weitere Bestimmungen in einer "Offset-Verordnung" zu erlassen.

Neben der rechtlichen Verankerung will der Bundesrat auch die Aufsicht über die Kontrolle der Gegengeschäfte stärken und die Transparenz verbessern. Dazu hat der Bundesrat Massnahmen eingeleitet. Etwa wurde eine unabhängige Revisionsstelle neu geschaffen und das Verteidigungsdepartement als strategische Aufsicht definiert. Diese Regelungen sollen nach der rechtlichen Verankerung in eine Verordnung überführt werden.

(AWP)