Eine solche staatliche Liquiditätssicherung ("Public Liquidity Backstop") gehöre international zum Standard-Kriseninstrumentarium, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Es erhöhe die Erfolgschancen bei einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank und stelle die Institute in der Schweiz mit ihren ausländischen Konkurrenten gleich, heisst es in der Mitteilung.

Allerdings sollen in erster Linie die revidierten und erhöhten Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken sicherstellen, dass sie im Sanierungsfall über ausreichende Liquidität verfügen. Diese treten voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft. In zweiter Linie kann zudem zusätzliche Liquidität über die ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB bereitgestellt werden (Emergency Liquidity Assistance).

Zusätzliche Liquidität

In dritter Linie soll betroffenen Instituten über den "Public Liquidity Backstop" künftig auch temporär zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt werden können. Marktteilnehmer wären so bereit, mit der betreffenden Bank Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten bzw. einzugehen, so der Bundesrat. Das Instrument sei aber nicht zu verwechseln mit einer staatlichen Rettung einer systemrelevanten Bank.

Die staatliche Liquiditätshilfe soll durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens geleistet werden. Der "Public Liquidity Backstop" soll zudem mit einem Konkursprivileg ausgestattet werden, um allfällige Verluste für den Bund zu vermeiden.

In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie inlandorientierten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) als systemrelevant.

(AWP)