Das Postulat schlägt vor, das Altersguthaben bei Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen für Eltern je hälftig auf beide Elternteile aufzuteilen. In seinem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie ein solches Modell aussehen kann und wie sich eine solche Anpassung auf die Altersvorsorge auswirken würde.

Der Vorstoss wird mit den tieferen Einkommen und deshalb tieferen Renten der beruflichen Vorsorge für Mütter begründet. Bei Verheirateten sei das in der Regel kaum ein Problem, weil nach einer Scheidung das angesparte Vorsorgekapital hälftig aufgeteilt werde.

Die Mehrheit der SGK-N schlägt vor, ein solches Splitting-Modell an Kinder zu knüpfen. Bei verheirateten und unverheirateten Eltern könnten ab Geburt eines Kindes die Altersguthaben der Eltern je hälftig gesplittet werden.

Ein solches Splitting wäre unabhängig vom Zivilstand und könnte in den Worten der Mehrheit eine Witwer- und Witwenrente in der zweiten Säule möglicherweise hinfällig werden lassen. Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss ohne weiteren Kommentar zur Annahme. Vertreterinnen und Vertreter von SVP und FDP in der SGK-N lehnen das Postulat ab.

(AWP)