Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar den Vorwurf der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) bestätigt, dass die ehemalige Galenica (heute Vifor Pharma) ihre beherrschende Stellung im Markt missbrauchte. Allerdings ist das Gericht der Ansicht, dass die Vorinstanz keine Gesamtstrategie nachweisen konnte und kein Vorsatz vorliege, sondern nur ein fahrlässiges Verhalten.
Bei der 2012 von der Weko eröffneten Untersuchung geht es um die Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen, wie sie von Spitälern, Apotheken oder Grossisten verwendet werden.
Die HCI Solutions nahm in die Verträge mit Softwarehäusern Klauseln auf, die die Verwendung von Datenbanken anderer Anbieter verhinderte. Zudem bot die Firma den Pharmaherstellern die Aufnahme von deren Medikamenteninformationen in ihre Datenbanken gekoppelt mit weiteren Dienstleistungen an.
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(AWP)