Die Forderung nach einer Ausweitung des Erwerbsersatzanspruchs auf Härtefälle war in den vergangenen Wochen immer lauter geworden. Der Bundesrat stand unter Druck, nachdem Betroffene, Verbände und auch Parlamentskommissionen Alarm geschlagen hatten. Viele dürften zwar weiterarbeiten, hätten aber wegen der Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr, lautete der Tenor.

Die Regierung hat nun reagiert. Anspruch haben Personen, deren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10'000 Franken, aber 90'000 Franken nicht übersteigt. Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag oder 5880 Franken pro Monat begrenzt.

Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem ersten Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17. März 2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.

Hilfe für Eltern von behinderten Kindern

Auch Eltern, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, um ihre Kinder betreuen zu können - beispielsweise wegen einer Schulschliessung - haben heute Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz, bis die Kinder 12 Jahre alt sind. Weil diese Altersgrenze Eltern von behinderten Kindern Schwierigkeiten bereitet, setzt sie der Bundesrat bei diesen auf 20 Jahre hinauf.

Anspruchsberechtigt sind Eltern von Jugendlichen, die in eine Sonderschule gehen oder einen Intensivpflegezuschlag der IV erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderschule respektive die Schule oder die Eingliederungsstätte wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Entschädigung ist der 19. März 2020. Er endet mit der Aufhebung der Massnahmen. Der Unterricht an den obligatorischen Schulen soll am 11. Mai wieder aufgenommen werden. Bei selbstständigerwerbenden Eltern ist der Anspruch auf 30 Taggelder beschränkt, analog der Entschädigung für Eltern mit Kindern ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Mehrausgaben von 1,3 Milliarden Franken

Die Kosten für die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzanspruchs auf Härtefälle werden auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt, bei einer Laufzeit von zwei Monaten. Die Kosten der Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzanspruchs auf Eltern mit beeinträchtigten Kindern bis 20 Jahre werden bei einer Laufzeit von sechs Monaten auf rund 33 Millionen Franken geschätzt.

Die Verwaltung hatte lange an der Lösung gearbeitet. Es sei kompliziert, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vergangene Woche. Vor allem Fragen rund um die Finanzierung und der Missbrauchsbekämpfung gaben zu reden.

(AWP)