Alle Erwerbstätigen können sich demnach weiterhin fortbewegen, um ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, und das sowohl zwischen den italienischen Regionen wie auch zwischen der Schweiz und Italien. Der Fortbestand des Tessiner Gesundheitssystems sollte damit gesichert sein, schreibt der Bundesrat. Die Grenzgänger müssten aber über ein Dokument verfügen wie den Ausländerausweis G, das ihre Berufstätigkeit beweist.
Die Schweizer Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Angestellten über diese Anordnungen zu informieren. Für alle anderen Aktivitäten wurden von den italienischen Behörden strenge Einschränkungen erlassen. So wird von Schweizern und in der Schweiz niedergelassenen Personen verlangt, dass sie sich nicht in die vom Coronavirus betroffenen Regionen begeben. Die Grenze bleibt auch offen für den Warenverkehr.
Die italienischen Behörden werden laut dem Bundesrat Kontrollen durchführen, damit die Entscheidungen der italienischen Regierung eingehalten werden. So hätten die italienischen Behörden am Rande der Sicherheitszone ein Monitoringsystem eingerichtet, auch an der Nordgrenze, um zu überprüfen, dass nur erlaubte Fahrten stattfinden, hiess es weiter. Auch die Schweiz werde ein Monitoringsystem einrichten, dessen Modalitäten in den nächsten Stunden definiert würden.
(AWP)