Die SKS begrüsse das entschlossene Vorgehen des Bundesrates und die unbürokratischen Lösungen, um die Schweizer Volkswirtschaft in der Krise zu stützen, teilte die SKS am Freitag mit. Es müsse aber nicht nur den Produzenten und Anbietern, sondern auch den Konsumentinnen und Konsumenten geholfen werden.

Durch das Auffangnetz des Bundes fallen würden insbesondere Selbständigerwerbende ohne eigene Firma, Freischaffende oder solche, die mit einer kleinen, allenfalls unregelmässigen Arbeit einen Beitrag zum Familieneinkommen leisteten. Betroffen seien auch Personen, die durch die Betreuung von Risikopersonen deutlich höhere Ausgaben hätten.

Die SKS fordert den Bundesrat deshalb auf, einen Härtefonds für diese Betroffenen zu bilden. Bund und Unternehmen dürften die Konsumenten nicht im Stich lassen, wenn der wirtschaftliche Wiederaufschwung nach der Corona-Krise gelingen solle.

Die Anbieter ruft die SKS dazu auf, die geltenden Rechte ihrer Kunden trotz der schwierigen Situation zu wahren und notfalls kulant zu sein. Der Aufruf geht insbesondere an Reiseanbieter, Event-Veranstalter, Versicherer und Fluggesellschaften. Umgekehrt seien Konsumenten aufgefordert, sich gegenüber Anbietern kulant zu zeigen, wenn es ihnen ihre persönliche Situation erlaube.

(AWP)