Durch die Ausweitung auf Arbeitnehmende auf Abruf soll verhindert werden, dass den rund 200'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gekündigt wird, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Bisher hatten Arbeitnehmende auf Abruf keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte. Gemäss neuer Regelung können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bezug von Kurzarbeitsentschädigung kürzer sein wird als eine allfällige Arbeitslosigkeit.

Hilfe für Start-ups geplant

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung anzurechnen. Das vereinfacht laut Bundesrat einerseits das Auszahlungsverfahren und soll andererseits für Arbeitnehmende einen finanziellen Anreiz bieten, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen in Bereichen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben.

Besonders im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik werde zurzeit Personal gesucht, teilte der Bundesrat mit. Für Start-ups prüft der Bund zusammen mit den Kantonen bis Ende April verschiedene Optionen, um diese zu unterstützen.

1,5 Millionen in Kurzarbeit

Die Wirtschaft sei durch die Massnahmen des Bundesrates enorm betroffen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien. Bereits sei die Arbeitslosigkeit auf knapp 3 Prozent gestiegen, 30 Prozent der Arbeitnehmenden oder 1,5 Millionen Personen befänden sich in Kurzarbeit.

Parmelin sprach von einer "Explosion von Kurzarbeitanfragen". Um die Kantone und die Unternehmen zu entlasten, hat der Bundesrat deshalb verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. In den Vollzugsorganen der Kantone kann nun anstatt einzelner Mitarbeiter summarisch abgerechnet werden. Für Unternehmen wurde die maximale Bezugsdauer von vier Monaten von Kurzarbeitsentschädigung bei einem Arbeitsausfalls von 85 Prozent während der Coronakrise aufgehoben.

"Wir müssen uns auf eine tiefe Krise einstellen, die lange dauert", sagte Parmelin weiter. Schätzungen gingen bereits jetzt von einem Produktionsausfall von 25 Prozent aus. Die Wirtschaft müsse unterstützt werden, aber gleichzeitig müssten die Ressourcen geschont werden, damit nicht künftige Generationen auf den Schulden sitzen blieben.

Düstere Konjunkturszenarien

Die Szenarien für die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Schweizer Wirtschaft sind laut Parmelin düster: Bis zu sieben Prozent Arbeitslosigkeit könnten Realität werden.

Man müsse sich bewusst sein, dass das internationale Umfeld einen wesentlichen Einfluss auf die konjunkturelle Situation in der Schweiz habe, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Schätzungen gingen davon aus, dass zurzeit etwa die Hälfte der Schäden durch das internationale Umfeld verursacht werde. Die internationale Situation sei für die Schweiz damit entscheidend.

Prognose aktualisiert

Der Bundesrat hat die Konjunkturprognose angepasst. Für den März ging die Expertengruppe des Bundes bisher von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 1,5 Prozent und einer Arbeitslosigkeit von 2,8 Prozent aus. Diese Prognose wurde wegen der grossen Unsicherheit nun um zwei weitere Szenarien ergänzt.

Eine davon geht von einer sogenannten V-Rezession aus, einem starken Einbruch gefolgt von einer raschen Erholung. Dieses Jahr droht demnach ein Einbruch in der Grössenordnung von 7 Prozent und eine Arbeitslosigkeit von 4 Prozent. Die Erholung soll im zweiten Halbjahr einsetzen und sich mit einem Wachstum von 8 Prozent im nächsten Jahr fortsetzen.

Das zweite Szenario geht von einer L-Rezession aus, einem Einbruch gefolgt von einer nur langsamen Erholung. Das BIP würde 2020 um 10 Prozent schrumpfen, es käme in der Folge zu Entlassungswellen, Firmenbankrotten und Kreditausfällen. Danach setzt eine Erholung ein, das Wachstum würde in diesem Szenario 2021 aber nur 3 Prozent betragen.

mk

(AWP)