Man stehe in sehr engem Kontakt mit den betroffenen Unternehmen, die auf eine Lieferung warteten, die durch Deutschland führe. Seit die EU am letzten Donnerstag eine Bewilligungspflicht erlassen habe für solche Transporte, bestehe "eine gewisse Unsicherheit". Die Umsetzung sei noch nicht restlos geklärt. Aber das Seco scheue keine Mühe, "unsere Interessen durchzusetzen".

Ausgenommen vom bundesrätlichen Notrecht ist der Betrieb auf den Baustellen. Hier könnten die Kantone auch Regeln und gewisse Einschränkungen erlassen, sagte Jan Schüpbach vom Seco. Bisher seien ihm jedoch keine solchen bekannt.

Ineichen-Fleisch erklärte weiter, ab Donnerstag werde das Seco eine Hotline einrichten für Unternehmen. Zudem sei man daran, die Webseite zu verbessern. Für schriftliche Anfragen werde zudem eine Taskforce eingesetzt.

Die Bürgschaftsgenossenschaften würden zudem mehr Leute anstellen, damit die Gesuche der KMU rasch angeschaut werden könnten. Der Bund übernehme die Gesuchskosten und die Risikoprämien, so dass der Aufwand für Bürgschaften für Bankkredite auch für kleine Unternehmen verkraftbar sein sollte.

Noch gebe es keine Instrumente für die Bewältigung von Anfragen um finanzielle Unterstützung. Diese Lösungen seien nicht so schnell "erfindbar". Mit Dringlichkeitsmöglichkeiten im Notrecht könne dieser Prozess jedoch beschleunigt werden. Die Rechtsstaatlichkeit müsse aber in jedem Fall garantiert bleiben.

Um die Liquidität kurzfristig zu garantieren, sei das erste Rezept ein Antrag auf Kurzarbeit. Die entsprechenden Anfragen respektive Gesuche gehen laut Ineichen-Fleisch "exponentiell" in die Höhe. Exakte Zahlen habe sie aber nicht.

(AWP)