Dieses hatte die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) eingereicht. Der Bundesrat war bereit, den Prüfauftrag entgegenzunehmen.

Gleiches gilt für zwei weitere Postulate, welche die grosse Kammer an die Regierung überwiesen hat. Demnach wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen.

Zudem muss die Landesregierung die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der "Too big to fail"-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen.

(AWP)