Ziel der Massnahmen sei es, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Die neuen Massnahmen treten am Donnerstag in Kraft.
Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
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An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird ab Montag verboten. Präsenzunterricht für alle anderen Schulen bleibt laut Bundesrat erlaubt. Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.
Dass die strengeren Corona-Massnahmen auf Bundesebene unbefristet seien, hiesse nicht, dass sie lange gälten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. "Sie gelten so lange wie nötig." Man müsse in dieser epidemiologischen Lage flexibel bleiben.
"Wir müssen erst sehen, ob die Massnahmen wirken", sagte Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Es brauche zuerst eine Stabilität im System, bevor man wieder lockere. Diese Stabilität habe man heute nicht. Deswegen gebe es keine Fristen.
Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von fünfzig Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden - mit den notwendigen Schutzmassnahmen.
Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen - ausser es handelt sich um Familien mit Kindern. Vom 23 Uhr bis 6 Uhr müssen auch die Restaurants schliessen.
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
Neben den neuen schweizweit geltenden Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Deren Anwendung wird jedoch eingeschränkt. Schnelltests sollen nur bei Personen eingesetzt werden, die Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von Schnelltests profitieren können. Der Bundesrat hat auch die Frage der Kosten geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.
Die Reaktuionen auf die Massnahmen
Die Reaktionen auf den bundesrätlichen Entscheid fielen gemischt aus. Für die FDP bewegen sich die Massnahmen des Bundesrats "hart an der Schmerzgrenze", sie seien in der aktuellen Phase aber "leider grösstenteils notwendig". Im Vergleich zu einem Lockdown sind die Entscheide auch für den Wirtschaftsverband Economiesuisse "tragbar". Eine Teilstilllegung der Wirtschaft aber gelte es insbesondere mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft und die Wintersportsaison unbedingt zu verhindern, schrieb Economiesuisse.
Der Branchenverband GastroSuisse teilte mit, mit den neuen Massnahmen verschärfe sich die Lage im Gastgewerbe. Für Restaurants sei die Sperrstunde "akzeptabel", so GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer gegenüber Radio SRF. Für Bars komme dies jedoch einer behördlichen Schliessung gleich.
Auch die linken Parteien und die Gewerkschaften begrüssten die Massnahmen, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde. Für die stark betroffenen Branchen wie die Gastronomie oder den Event- und Kulturbereich brauche es jetzt aber rasch umsetzbare Härtefallregeln, schrieb der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Die SP und die Grünen fordern deshalb unter anderem, dass für die Betroffenen eine Lösung bereits im November in Kraft tritt.
Von weiteren Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft sah der Bundesrat am Mittwoch ab. Gewisse Branchen würden unter den neu verhängten Massnahmen gegen das Coronavirus leiden, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es stünden aber in dem vom Parlament beschlossenen Covid-19-Gesetz Instrumente zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern.
Die Sportverbände und Kulturschaffenden reagierten entsprechend konsterniert: Angesichts der jüngsten Entwicklung sei er zwar nicht überrascht über den Entscheid, sagte Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League (SFL). "Dennoch ist es ein schwarzer Tag für den Schweizer Fussball", sagte Schäfer. Die Schweizer Profiklubs befänden sich in einer ganz schwierigen Lage.
Für Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association (SMPA), entspricht die Limite von 50 Personen "de facto einem Berufsverbot für die meisten Veranstaltenden und schlussendlich auch für die Kulturschaffenden". Um Konzerte oder Aufführungen kostendeckend durchführen zu können, brauche es mehr Publikum, sagte er auf Anfrage. Die Kulturbranche fühle sich "ohnmächtig".