Die Affäre um den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz tritt im Frühjahr 2016 der Finanzblog «Inside Paradeplatz» um den prämierten Zürcher Wirtschaftsjournalisten Lukas Hässig los: «Pierin Vincenz im Strudel wegen brisanter Zahlungen», lautet der erste einer Reihe von Artikeln, die sich um private Finanztransaktionen des Bündner Bankers und seiner Geschäftspartner drehen.

Der gleichlautende Vorwurf: Vincenz und Co. hätten in verschiedenen Übernahmedeals von Raiffeisen und Finanzdienstleister Aduno vorab verdeckt investiert und hernach beim offiziellen Kauf abkassiert. Seit bald zwei Jahren läuft dazu eine umfangreiche Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte.

Um die happigen Vorwürfe zu untermauern, zitiert «Inside Paradeplatz» vor drei Jahren äusserst umfang- und kenntnisreich aus privaten Banktransaktionen zwischen den Beteiligten. Dreh- und Angelpunkt der kolportierten Indiskretionen ist dabei auffälligerweise stets die Kontenbeziehung von Beat Stocker bei der Zürcher Privatbank Julius Bär. Stocker war CEO von Aduno, die Vincenz lange Jahre präsidierte, und er gilt als enger Vertrauter des bekannten Bankmanagers.

Bereits im ersten Artikel vom Frühjahr 2016 ist von einer «Überweisung vom 3. Juli 2015 von Beat Stocker an Pierin Vincenz auf dessen privates Konto bei der Raiffeisen Lugano» die Rede. In Folgeartikeln doppelt der Finanzblog nach und summiert beispielsweise auf, wie viel Vincenz «in den letzten zehn Jahren auf Konti von Stocker bei der Zürcher Privatbank Julius Bär» zahlte. Der Zeitpunkt und die Beträge der Zahlungen würden den Verdacht wecken, dass Vincenz damit «Teil eines Konstrukts» sei, das zulasten der Genossenschafter der Raiffeisenbanken agiere.

Intime Transaktionsdetails

Was darauf folgt, sind weitere intime Transaktionsdetails: Mitte 2005 zahlt ein St. Galler Anwalt auf Stockers Bär-Konto 378 000 Franken ein. Knapp drei Monate später fliessen 375'000 Franken von jenem Konto an die Kartenfirma Commtrain. Im April 2007 werden 3,6 Millionen Franken von einem Raiffeisen-Konto in St. Gallen eingebucht. Am 27. April 2007 gehen 1,7 Millionen Franken von Stockers Bär-Konto an einen Ostschweizer Anwalt.

Im Februar 2014 macht Pierin Vincenz zwei Einzahlungen über insgesamt eine halbe Million Franken auf das Konto des Ex-Aduno-Chefs. Und im Herbst 2014 schliesslich überweist ebendieser Beat Stocker 1 Million Franken an eine Luxemburger Firma namens Great Star. Kurzum: Auf «Inside Paradeplatz» ist ab Sommer 2016 Stockers Kontoaktivität – und damit indirekt auch Vincenz’ Finanzgebaren – für jedermann öffentlich einsehbar.

Chronologie der Affäre Vincenz

2006: Der Finanzdienstleister Aduno, den Pierin Vincenz präsidiert, übernimmt die Kartenfirma Commtrain. Vincenz war privat über Vehikel an Commtrain beteiligt.

2012: Raiffeisen geht eine Kreuzbeteiligung mit dem KMU-Vehikel Investnet ein. Ex-Aduno-Chef Beat Stocker war an Investnet verdeckt beteiligt.

2014: Aduno kauft die marode Mietzinskautions-Firma Eurokaution. Aduno-Präsident Vincenz drückt auf den Kauf. Offenbar hatte Beat Stocker Geld in der Firma.

2017: Nach Vincenz’ Rücktritt als Aduno-Präsident stellt der VR des Finanzdienstleisters Mitte Dezember Strafanzeige gegen Vincenz und Stocker.

2018: Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Vincenz und Stocker und weitere Personen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Bei der Bank Julius Bär schrillen die Alarmglocken ob der wiederholten Indiskretionen. Schliesslich kann solche Finanzflüsse nur kennen, wer Zugriff auf die Kontoauszüge von Bär-Kunde Beat Stocker hatte. Dabei ist die mutmassliche Bankgeheimnisverletzung kein Kavaliersdelikt.

Gemäss Artikel 47 im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen droht demjenigen eine Geld oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, der «ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank» anvertraut worden ist. Gleichermassen strafbar macht sich, wer dieses Geheimnis «weiteren offenbart».

Bär zeigt keine Krallen

Die Spitzen von Bär, allen voran der damalige Risiko-Chef Bernhard Hodler, werden schliesslich aktiv. Im Herbst 2016 gibt die Bankleitung eine interne Untersuchung in Auftrag, die herausfinden soll, wer im Finanzkonzern die mögliche Bankgeheimnisverletzung begangen hat. Man vermutet das Leck zunächst in der Compliance-Abteilung.

Eine externe Anwaltskanzlei wird mandatiert. Gemäss mehreren Quellen fördert die Untersuchung schliesslich drei mögliche Tatverdächtige zutage. Besonders brisant: Einer davon soll ein ehemaliger Kadermann der börsenkotierten Bank sein, sagen zwei Insider übereinstimmend.

Ein Julius-Bär-Sprecher will sich zum Sachverhalt nicht äussern: «Zu vermuteten oder tatsächlichen Kundenbeziehungen und möglichen internen Untersuchungen können wir keine Stellung nehmen.» Da der Urheber aber nicht abschliessend und ohne Zwangsmassnahmen auszumachen ist und die Wogen sich zunächst rasch glätten, lässt es die Führung um den damaligen Bär-Chef Boris Collardi beim internen Bericht bewenden.

Aus der Eigenlogik der Bank ist dieses Verhalten hinsichtlich des Reputationsschutzes durchaus verständlich: Nicht zuletzt, weil weder Bär-Kunde Beat Stocker noch Pierin Vincenz als Direktbetroffene damals eine Strafanzeige wegen Bankgeheimnisverletzung gestellt haben.

Stocker wolle nicht gegen die Bank vorgehen, sagt heute eine Person aus seinem Umfeld: Man müsse die «eigenen Ressourcen» auf das laufende Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung konzentrieren. Lorenz Erni, der Strafverteidiger von Pierin Vincenz, will sich zu den möglichen rechtlichen Schritten seines Mandanten nicht äussern.

Umfangreiche Ermittlungen

Nun spielt es aber gar keine Rolle, ob Beat Stocker oder Pierin Vincenz als Direktbetroffene rechtliche Schritte einleiten. Vielmehr handelt es sich bei der Bankgeheimnisverletzung um eine Anlasstat, die von Amtes wegen («ex officio») untersucht werden muss: Gemäss geltendem Recht sei eine Bankgeheimnisverletzung nach Artikel 47 BankG ein Offizialdelikt, schreibt Erich Wenzinger von der Medienstelle der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen sei auch der «angesprochene Informationsfluss» ein «Thema»: «Da im vorliegenden Fall aber weder ein konkreter Tatverdacht zutage getreten ist und bislang auch keine Strafanzeige eingegangen ist, wurde keine Untersuchung eingeleitet.» Die Staatsanwaltschaft legt also die Hände in den Schoss, solange Vincenz und Co. nicht von sich aus aktiv werden.

Rechtsanwältin Monika Roth unterrichtet an der Hochschule Luzern Compliance Management und amtet als Vizepräsidentin des Strafgerichts im Kanton Baselland. Roth sieht in der Antwort der Zürcher Staatsanwaltschaft eine «reine Schutzbehauptung»: Mit der Publikation der detaillierten Finanztransaktionen liege ein konkreter, hinreichender Anfangsverdacht für ein Verfahren gegen Unbekannt vor. «Zumal die betroffene Bank ja den Sachverhalt einer möglichen Geheimnisverletzung selbst untersucht und offenbar mehrere Tatverdächtige ermittelt hat.»

Im Gegensatz zum Finanzinstitut könnten die Zürcher Strafverfolger auf Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen zurückgreifen. «Mir ist es ein Rätsel, weshalb die Staatsanwaltschaft die Umstände nicht abklärt.» Gut möglich also, dass die Indiskretionen am medialen Ursprung der Causa Vincenz noch zum Thema im laufenden Strafverfahren werden.

Dieser Artikel erschien zuerst bei der HZ mit dem Titel: "Pierin Vincenz: Ein Verrat ohne Folgen".