Das werde man dem russischen Botschafter "unmissverständlich mitteilen", teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwochabend über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Ob der Botschafter einbestellt werde oder ob dies in schriftlicher Form passiere, sei noch offen, hiess es beim EDA auf Anfrage.

Hintergrund ist eine Mitteilung der russischen Botschaft in der Schweiz zu einem Artikel der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ). Darin wird der Autor namentlich genannt und auf die strafrechtlichen Bestimmungen einschliesslich des Strafmasses hingewiesen, die auf seine Äusserungen in Russland angewendet werden könnten. Demnach würde dem Journalisten eine Geldstrafe, Zwangsarbeit oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.

"Erfindungen und Gerüchte"

Der von der russischen Botschaft beanstandete Artikel thematisierte unter anderem den Widerstand in der Stadt Melitopol in der südostukrainischen Region Saporischschja. "Zu den relativ friedlichen Guerilla-Aktionen gehört auch, dass Frauen aus der Stadt mit Abführmitteln gestrecktes Gebäck an russische Soldaten verteilten", heisst es etwa darin.

In der Mitteilung der russischen Botschaft hiess es, das im Artikel gewählte Vokabular ziele darauf ab, den Terrorismus zu rechtfertigen. Zudem würde der Autor "lächerlichste Erfindungen und Gerüchte" übernehmen, wie etwa die Gebäck-Episode.

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(AWP)