Wie von den Kantonen gefordert, hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Summe für Härtefälle auf eine Milliarde Franken erhöht. An den ersten 400 Millionen Franken sollen sich Bund und Kantone je zur Hälfte beteiligen, sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Bundeshausmedien. Für die zweite Tranche des Härtefallfonds sollen der Bund 80 und die Kantone 20 Prozent übernehmen.

Damit stemmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten. Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird. Für die Auszahlung und die Art und Weise, wie die Gelder gesprochen würden, seien die Kantone frei, sagte Maurer weiter.

Kurzarbeitsentschädigung erweitert

Zudem erweiterte der Bundesrat die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung: Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die Karenzfrist entfällt.

Die Forderung von Gewerkschaften, für Personen mit tiefen Löhnen bei Kurzarbeit den vollen Lohn zu entschädigen, habe der Bundesrat diskutiert, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Doch das Festlegen eines Schwellenwertes würde zu Ungerechtigkeiten führen.

100 Franken Busse ohne Maske

Wieder aktiviert hat der Bundesrat auch die Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht. Wer sich nicht an die Maskentragepflicht hält, soll wie im Frühling mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden werden können. Das Parlament solle die Wiedereinführung von Bussen in der kommenden Wintersession beraten.

Auf die Frage nach den Gründen sagte Maurer: "Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen. Vielleicht hilft manchmal eine Busse. Wir sorgen damit für Ordnung - das wollen wir zum Ausdruck bringen. Wenn wir die Zahlen nicht runterbringen, ist alles nichts."

Mehr Geld für Profi-Clubs

Viel zu reden gab der bundesrätliche Entscheid, die professionellen und halbprofessionellen Sportclubs neu auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von 115 Millionen Franken zu unterstützen. Damit könnten die Clubs ab dem 29. Oktober pro Spiel bis zu zwei Drittel der durchschnittlichen Ticketeinnahmen in der Saison 2018/2019 zurück erhalten.

Die Sportclubs seien für die Gesellschaft von grosser Bedeutung, begründete Sportministerin Viola Amherd den Einsatz von Steuermitteln für die Beiträge. Ausserdem wolle der Bundesrat mit der Massnahme dafür sorgen, dass in der Krise die Sportstrukturen nicht untergehen.

Clubs und Verbände, die einen à-fonds-perdu-Beitrag erhalten, müssen sich deshalb unter anderem verpflichten, ihre Strukturen für die Nachwuchsförderung und die Förderung des Frauensports während mindestens fünf Jahren auf dem Niveau von vor der Krise zu halten. Kürzungen von 20 Prozent auf Löhnen von über 148'000 Franken pro Jahr und ein Verzicht auf Dividenden während fünf Jahren sind weitere Bedingungen.

500'000 Diensttage

Die Institutionen im Gesundheitswesen ihrerseits erhalten bis zum 31. März weitere personelle Unterstützung. Der Bundesrat beschloss, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Zivilschutz-Diensttagen zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten immer mehr Gesundheitseinrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen. Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein "entscheidendes und unverzichtbares Instrument" da.

Denn der Zivilschutz könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken. Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten.

mk/

(AWP)