Ausserdem muss ein Corona-Zertifikat, das eine Impfung oder eine Genesung belegt, vorgezeigt werden. Wer nicht geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen Test vorweisen und sich nach der Einreise noch einmal testen lassen. Für Kinder unter 16 Jahren gelten diese Regeln nicht.
Nationale Massnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes werden vorerst nicht wieder eingeführt. Gesundheitsministerin Ingvild Kjerkol empfahl aber, auf das Händeschütteln zu verzichten. Kommunen, in denen die Infektionszahlen besonders hoch sind, können regional Massnahmen wie Coronapass und Mundschutzpflicht einführen./sh/DP/ngu
(AWP)