"Die generelle Ausnahme für Freizügigkeitsberechtigte gilt in dieser Situation nicht." Schweizerinnen und Schweizer könnten aber weiterhin aus diesen Ländern in die Schweiz heimkehren, erklärte Lüthy. Die Situation und die Massnahmen würden laufend überprüft. Dies geschehe in Absprache mit anderen Ländern, insbesondere den Schengen-Staaten.

Personen, die seit 14. Dezember aus Grossbritannien oder Südafrika eingereist sind, müssen sich in Quarantäne begeben, wie Michael Gerber, stellvertretender Leiter Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), sagte. Welche weiterführenden Massnahmen sinnvoll sind, darüber werde jetzt diskutiert.

Die Regelung trifft nach Angaben des SEM Personen, die für kurze Zeit in die Schweiz einreisen, also in erster Linie Touristinnen und Touristen. Ausländerinnen und Ausländer, die einen gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz haben, dürfen weiterhin einreisen.

(AWP)