Das teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Montag mit. Der Höchstzinssatz wird seit dem Jahr 2016 gemäss einem festgeschriebenen Berechnungsmechanismus bestimmt. Bisher wurde dieser jährlich in einer neuen Verordnung festgelegt. Die Verordnung, die nun auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt, gilt jetzt unbefristet. Auch sie wird jedoch jährlich überprüft.

Gemäss dem Konsumkreditgesetz müssen bei der Bestimmung des Höchstzinssatzes die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt werden. Der bisher verwendete Referenzzinssatz, der Dreimonatslibor, wird aber ab dem Jahr 2022 nicht mehr weitergeführt. Er wird von dem über drei Monate aufgezinsten Saron abgelöst.

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(AWP)