Es gebe keinen sachlichen Handlungsbedarf, den Dienstleistungsbereich des Stromkonzerns abzuspalten, schreibt der Berner Regierungsrats am Donnerstag. Die Regierung schlägt vor, die Weichen für eine Senkung der Kantonsbeteiligung zu stellen.
Eine Aufspaltung der BKW berge grosse rechtliche und finanzielle Risiken und würde das erfolgreiche Geschäftsmodell der Gruppe gefährden, argumentiert der Regierungsrat weiter. Das hätte eine Vertrauenskrise und einen bedeutenden Reputationsschaden zur Folge, was unweigerlich zu massiven Kursverlusten an der Börse führe.
Der Regierungsrat wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Motion 113-2019 (Lanz/Aebi) dazu aufgefordert, die Auswirkungen einer Aufspaltung der BKW-Gruppe in einen staatlich beherrschten Teil und einen privatisierten Teil aufzuzeigen. Im Eigentum des Kantons verblieben die Infrastruktur sowie die Stromproduktion und der Energiehandel, nicht aber der Dienstleistungsbereich.
Wegen des Aufkaufs von zahlreichen Dienstleistungsfirmen ist die BKW in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Nach Ansicht der Kritiker hat die BKW beim Strom zwar einen Versorgungsauftrag, doch sei fürs Dienstleistungsgeschäft eine staatliche Beteiligung kaum erforderlich.
Mehr Spielraum zur Kantonsbeteiligung schaffen
Darüber hinaus forderte die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) eine Klärung zu Chancen und Risiken zur Kantonsbeteiligung an der BKW. Derzeit muss der Kanton eine Beteiligung zwischen 51 und 60 Prozent am Aktienkapital halten. Er besitzt heute gut die Hälfte am Energiekonzern.
In seinem Bericht schlägt der Regierungsrat vor, über eine Gesetzesrevision die Weichen so zu stellen, dass der Kanton einen Teil seiner Aktien veräussern kann. Das neue Gesetz soll es dem Kanton erlauben, seinen Anteil maximal bis auf eine Sperrminorität von 34 Prozent der BKW-Aktien zu senken.
Den auch mit einer Sperrminorität könne das Unternehmen keine wichtigen Entscheide wie Zweckänderungen in den Statuten, Sitzverlegungen oder Fusionen ohne Zustimmung des Kantons fällen, begründet die Kantonsregierung. Es gebe keine zwingenden Gründe, wonach der Kanton auch in Zukunft an einer Mehrheitsbeteiligung festhalten muss.
(AWP)